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- Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserer Hausverlosung, liebe Freunde, Verwandte und Bekannte, - 26/01/2011
- Hausverlosung - Aktueller Stand am 28.01.2011
- Rückfrage zu den Losnummern - 04/02/2011
- 04/02/2011
- Sehr geehrte Loskäuferinnen und Loskäufer - 05/02/2011
- 19.2.2011
- 24.02.2011
- 11.03.2011
- 08.04.2011
- Aktuelle Information vom 21.04.2011
- Informationen Stand 09.05.
- Informationen Stand 03.07.2011
- Informationen Stand 22.7.2011
- Informationen Stand 2.8.2011
- Informationen Stand 21.09.2011
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserer Hausverlosung, liebe Freunde, Verwandte und Bekannte, - 26/01/2011
da sich unser Wissensstand seit unserem letzten Mail in wesentlichen Teilen grundlegend geändert hat, hatte ich gehofft, daß Sie uns noch etwas Zeit geben,
bis wir Ihnen eine neue Information mit konkretem Inhalt geben können. Vor dem Hintergrund fehlender oder nur bruchstückhafter Informationen, kann ich aber die Ungeduld und den Zweifel, der bei einem Teil der Loskäuferinnen und Loskäufer besteht, verstehen. Daher haben wir uns entschlossen, nicht noch ein paar Tage abzuwarten, sondern schon heute eine Zwischeninformation zu geben.
Die Tatsache, daß die Verlosung zum Scheitern verurteilt war, liegt bei der Genehmigungsbehörde LAE, die auch als Lotteriegesellschaft zugleich Wettbewerber ist. Wie wir erst im Spätsommer erfahren haben, hat die Lotteriegesellschaft am 26.02.2010 einen Artikel ins Internet gestellt, in welchem über unsere Hausverlosung als erste für Privatpersonen genehmigte, berichtet wird. Dort heißt es gleich zu Anfang: El ganador deberá pagar un 43% en impuestos, los premios de LAE tributan al 0%. Das heißt, der Gewinner muß 43 % Steuern zahlen (später im Text heißt es dann, entspricht € 290.379), die Gewinne der LAE werden mit 0 % besteuert.
Wenn LAE einerseits als Genehmigungsbehörde € 163.350 Gebühren kassiert, andererseits als Wettbewerber diese Aussage macht, ist dies zunächst mal "nur" vertragswidrig und "geschäftsschädigend". Wenn aber die Aussage darüber hinaus falsch ist, hat das eine andere juristische Qualität. Wir haben mit der Lösung des Problems einen Fachanwalt beauftragt, der in kürzester Zeit schon eine Menge bewegt hat. Leider konnten wir diesen Anwalt erst an diesem Montag um 17.00 Uhr kontaktieren, da u.a. eine Reihe von lokalen Festen, eine frühere Terminvereinbarung verhindert haben. Heute haben wir von diesem Anwalt eine Information erhalten, wonach LAE fast genau 14 Tage später (siehe LAE.pdf) eine neue, von uns unabhängige Veröffentlichung macht. Leider kann ich in der Kürze der Zeit keine komplette Übersetzung "liefern", aber ich übersetze die wesentliche Essenz des Beitrages. Im 2. Absatz heißt es: "Los ganadores de unas rifa.......abonar el 18 % del valor de diecho premio...". Das heißt der Gewinner einer (Haus-)Verlosung muß 18 % des Wertes der Prämie (als Steuer) zahlen. Die von mir an anderer Stelle genannten 21 % sind der aktuelle Steuerbetrag. Dies ist der gültige Steuersatz zur Genehmigungszeit und somit für uns gültig.
Im 3. Absatz heißt es: "....el porcentaje de retencion e ingreso a cuenta .........sera del 18 por ciento." Das heißt der Prozentsatz des a-Konto-Einbehalts beträgt 18 %. Da wir, wie in den u.a. auch auf alleverlosungen.at
veröffentlichten Richtlinien für Hausverlosungen beschrieben ist und auch Bestandteil unserer Genehmigungsunterlagen ist, dieses Vorauszahlung zwingend übernehmen müssen, bestätigt das, was wir immer gesagt und geschrieben haben: Der Gewinner zahlt 0 % Steuern!
Dieses unverständliche Vorgehen von LAE hat nachweislich dazu geführt, daß Losbestellungen drastisch zurück gegangen sind und vorhandene Bestellungen zu einem extrem hohen Prozentsatz nicht bezahlt wurden.
Es war uns bewußt, daß für viele Loskäuferinnen und Loskäufer es schwer vemittelbar war, daß wir bis zuletzt für den Losverkauf geworben haben. Soweit unsere früheren Aktivitäten überhaupt noch steigerbar waren, haben wir uns sogar vermehrt bemüht, Lose zu verkaufen. Wir fügen als Beleg hierzu, daß dies keine Schutzbehauptung ist, 2 Rechnungen ein, die dieses ernsthafte Bemühen belegen. Der Hintergrund war, daß wir keine Chancen im Abbruch sahen, sondern vielmehr mit dem "Endspurt" soviele Lose verkaufen würden, daß eine Verlosung doch noch durchgeführt werden konnte. Dabei hatten wir nicht nur Weihnachten im Auge. In Spanien ist Heilige Drei Könige, der 6. Januar, höher angesiedelt als Weihnachten. Da anläßlich des Feiertages auch sehr viele Geschenke gemacht werden, hatten wir auch darauf einige Hoffnungen begründet. Wir hätten, wenn es finanziell realisierbar gewesen wäre, auf jeden Fall die Verlosung durchgeführt, um dann im 2. Schritt (was auch jetzt geschieht) Schadensersatz bei LAE zu fordern.
Eine Verlosung konnte zum 18.01.2011 nicht durchgeführt werden, weil wir dann sofort zur Zahlung von Grunderwerbsteuer und der Gewinnsteuer in Höhe von insgesamt € 177.500 verpflichtet gewesen wären. Da wir aufgrund der Einnahmen aus den Loskäufen nicht in der Lage gewesen wären, diese Steuern zu bezahlen, hätte laut Teilnahmebedingungen der Gewinner diese Steuern übernehmen müssen.
Wir wir von unserem Fachanwalt jetzt erfahren haben, hätte die Ausschüttung von € 85.000 wie angeboten, dennoch die Steuern von € 177.500 ausgelöst, mit dem Ergebnis, wie zuvor geschildert.
Der aktuelle Sachverhalt ist der, daß der (renommierte und bekannte) Fachanwalt derzeit ein Konzept LAE als Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt hat. Dies sieht eine erheblich bessere Lösung als den Vorschlag von € 85.000 vor, bei gleichzeitiger Anpassung der bisherigen steuerlichen Regelung. Es ist kaum zu erwarten, daß bis Freitag dieser Woche (das war unsere bisherige zeitliche Vorstellung für eine Vorstellung des neuen Konzeptes) eine konkrete Aussage machen können. Wir werden aber ein Statement unseres Fachanwaltes versenden, das Ihnen sicherlich genauere Vorstellungen geben wird, zumal wir hoffen, daß in der Zwischenzeit aufgrund der Kontakte mit LAE auch mehr über den zu erwartenden Zeithorizont (der Anwalt sprach von bis zu 3 Monaten) für eine mögliche neue, genehmigte Verlosung gegeben werden kann. Die zwingende Verlosung schließt eine Rückzahlung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Peter Boddenberg
PS: Wer sich für die angesprochenen Dateien interessiert, der kann diese unter pboddenberg@yahoo.de anfordern!
Hausverlosung - Aktueller Stand am 28.01.2011
Sehr geehrte Loskäuferinnen und Loskäufer,
mit den im Mail von Mittwoch dieser Woche zur Verfügung gestellten Daten konnten wir objektiv darlegen, dass die bisherigen Aussagen von uns, dass auf die Gewinnerin bzw. den Gewinner keine Steuern anfallen und, dass wir wirklich bis in den letzten Augenblick um Loskäufer geworben haben, schlüssig belegen.
Für uns war diese Vorgehensweise alternativlos. Einen wirklichen Fehler haben wir gemacht, in dem wir in der finanziellen Existenzkrise, in welche uns LAE gebracht hat, uns von dem außerordentlichen Druck einzelner Loskäufer haben zu einer Lösung hinreißen lassen, die in doppelter Hinsicht nicht haltbar ist. Dies wäre mit fachanwaltlicher Beratung – und ohne das geschilderte Szenario – sonst nicht geschehen. Wir haben in unserem Mail von Mittwoch schon geschildert, welche steuerliche Konsequenz auf die Gewinnerin bzw. den Gewinner zu gekommen wäre, wenn wir diese Verlosung (sogenannter „Resttopf“) ohne Genehmigung durchgeführt hätten. Dabei hätten wir sicherlich mit LAE wegen der fehlenden Genehmigung Probleme gehabt. Die steuerlichen Konsequenzen für die Gewinnerin oder den Gewinner hätten sich aber aus der ursprünglichen Genehmigung von LAE ergeben.
Ein zweiter Fehler war, beruhend auf einer irrtümlichen Einschätzung der rechtlichen Situation, dass wahlweise eine Rückzahlung der Losbeträge möglich sei. Da bei dem ersten Gespräch mit dem Fachanwalt am vergangenen Montag wegen der Komplexität der Angelegenheit nicht alle Aspekte behandelt werden konnten, wurde dies Gespräch heute fortgesetzt. Dabei haben wir die Information erhalten, dass eine Rückzahlung von Geldbeträgen zum jetzigen Zeitpunkt auf keinem Fall möglich ist. Zunächst besteht eine Verlosungspflicht unter den rd. 1.600 Losen. Da LAE aber nicht nur grob fahrlässig eine Behinderung der Verlosung zu vertreten hat, die zu dem allgemein bekannten Ergebnis geführt hat, haben wir einen Rechtsanspruch auf eine Anpassung der Verlosungsbedingungen. Es wird also zu einer Verlosung zwischen den rd. 1.600 verkauften Losen führen. Dabei wird zwar die Gewinnsumme niedriger (aber immer noch sehr attraktiv) werden, aber die Gewinnchancen sind auch 7 x so hoch, als wenn alle 11.000 Lose verkauft worden wären.
Der Fachanwalt, Herr Sainz de Baranda aus Palma de Mallorca, wird Anfang der Woche ein Statement erstellen, welches detailliertere Informationen über den LAE vorgelegten Vorschlag geben wird. Wir werden dieses Statement per Mail verteilen. Vielleicht liegt zu diesem Zeitpunkt sogar schon eine erste Reaktion der LAE vor!
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Peter Boddenberg
PS: Als wir in der notariellen Urkunde vom 18.01. (dem ursprünglichen Ziehungstag) alternativ angeboten haben, mit 2 % Verzinsung die Lospreise auf Wunsch zu erstatten,
waren wir leider nicht informiert, dass das nicht statthaft ist. Selbst der Notar als spanischer Jurist hat eine Erstattung als Möglichkeit gesehen. Wie sollten wir als Laien das besser wissen!
Rückfrage zu den Losnummern - 04/02/2011
Sehr geehrte Loskäuferinnen und Loskäufer,
soeben erreichte uns die Frage, wie bei 1.668 bezahlten Losen man eine darüber liegende Losnummer haben könne.
Die Erklärung dazu ist wie folgt:
Die höchste Zahl der verkauften Lose liegt bei 2.332. Die Differenz zu der Zahl von 1.668 liegt darin begründet, daß wir immer eine kleine "Bugwelle" nicht bezahlter Lose vor uns her geschoben haben. Beim "Endspurt" haben wir sehr viele Bestellungen erhalten (bekanntlich aber nicht ausreichend), wovon ein großer Teil nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Es ist aber auch nicht auszuschließen, weil dies immer wieder vorkam, daß "Spaßvögel" nicht ernsthafte Bestellungen gesandt haben. Wir haben zwischenzeitlich immer wieder nicht bezahlte Losreservierungen gelöscht und die Losnummern neu vergeben. Da aber am 18.01. der Schlußstrich gezogen wurde, sind alle nicht bezahlten Lose gestrichen worden. Daher gibt es also Losnummern bis maximal 2.332, obwohl nur 1.668 Lose bezahlt wurden (incl. Freilosen gemäß "99-er"Aktion). Daher sind also leider auch Lücken entstanden. Aus diesem Grunde haben wir in dem Mail von vorhin erwähnt, daß nur die individuell definierten bezahlten Lose (plus Freilose) in der "Trommel" sind. Die Liste mit den 1.668 Losnummern wurden, wie erläutert, LAE als Anhang zu der notariellen Urkunde zur Kenntnis gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Peter Boddenberg
04/02/2011
wir hatten ein Statement unseres Fachanwaltes für diese Woche zugesagt. Dieses Statement habe ich am gestrigen Abend erhalten und sofort an ein Übersetzungsbüro weiter geleitet.
Der Grund für die kleine Verzögerung ist, daß wir bei diesem Statement berücksichtigen wollten, daß gestern im Notariat Victor Alonso-Cuevillas Fortuny in Palma de Mallorca eine notarielle Urkunde erstellt wurde. Inhalt dieser Urkunde sind Änderungsvorschläge zur bestehenden Genehmigungsurkunde für die Verlosung. Inhalt dieser Urkunde ist zusammengefaßt folgendes:
1. Die Verlosung findet (in geändertem Rahmen) statt.
2. Zum Verlosungsgegenstand selbst können wir an dieser Stelle leider nichts konkretes sagen. Der Vorschlag wird LAE zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Da LAE möglicherweise Modifikationen vornimmt, möchten wir den Verlosungsgegenstand in genehmigter Form vorlegen. Soviel können wir aber sagen. Die vorgeschlagene Lösung berücksichtigt zwar einerseits die geringen Einnahmen aus dem Losverkauf, geht aber andererseits deutlich über die bisher angebotenen € 85.000 hinaus. Wir möchten uns noch einmal entschuldigen, daß wir einen Vorschlag unterbreitet haben, der genehmigungsrechtlich wie steuerlich nicht haltbar war. Daher möchten wir auch nur eine konkrete Lösung - und das baldmöglichst - vorstellen.
3. Mit Vorlage des von LAE genehmigten Vorschlages erhält jeder, der diesen Vorschlag nicht annehmen möchte, innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe, seinen Loseinsatz mit 2 % Verzinsung, wie schon angekündigt, zurück. Da das Angebot immer noch recht attraktiv ist, darüber hinaus bei nur 1.668 verkauften Losen die Chancen nahezu 7 mal höher sind als bei 11.000 Losen, ist zu erwarten, daß von der Option der Rückzahlung nur wenige Loskäufer Gebrauch machen werden. Da die meisten Loskäufer mindestens 2 Lose erworben haben (aufgrund der "Aktions-" Lose) hat somit diese Loskäuferinnen bzw. Loskäufer eine einmalige Gewinnchance von 1 : 834.
Wie schnell die LAE eine Entscheidung trifft, ist derzeit nicht abzusehen. Da aber die LAE aufgrund ihres eigenen Handelns für diese Situation ursächlich verantwortlich ist und auch der Entscheidungsumfang sehr überschaubar ist, hält unser Fachanwalt eine Entscheidung innerhalb von 4 Wochen für machbar.
In diesem Falle würden ausschließlich die 1.668 Lose (minus eventueller Rückzahlungen) mit den vergebenen Losnummern (dem notariellen Dokument wurden diese Losnummern zwecks Information an die LAE beigefügt) in den Ziehungsbehälter kommen. Die Verlosung wird öffentlich sein, das heißt Medienvertreter - wir denken an das Mallorca Magazin und den lokalen Fernsehsender IB3 - werden teilnehmen.
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird dann unverzüglich (telefonisch, per Mail, Einschreibebrief) informiert und ein kurzfristiges Treffen auf Mallorca vereinbart.
Wir werden Ihnen das Statement des Fachanwaltes unverzüglich zustellen, sobald uns die Übersetzung vorliegt. Wir hoffen, daß dies noch vor dem Wochenende möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Peter Boddenberg
Sehr geehrte Loskäuferinnen und Loskäufer - 05/02/2011
wie angekündigt, erhalten Sie beigefügt, die Erklärung des Fachanwaltes. Er schreibt zwar wörtlich, daß wir, die Familie Boddenberg die Erklärung abgeben.Wir haben ihn aber gebeten, in dieser Erklärung die Erläuterungen aus seiner Sicht der Dinge zu geben. Es ist anzumerken, daß die Übersetzung leider etwas "hölzern" ist und daher etwas "unrund" im Gegensatz zur spanischen Originalversion klingt. Da wir mit der LAE ja Verhandlungen zu führen haben, spricht der Fachanwalt eingangs von anderen "Wettbewerbern" ohne die LAE namentlich hier anzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Peter Boddenberg
PS: Für diejenigen unter Ihnen, die entweder spanisch sprechen, oder die Gelegenheit haben möchten, den Originaltext des Fachanwaltes unabhängig übersetzen zu lassen, bitten wir unter www.ganaunchalet.eu nachzuschauen
19.2.2011
Zwischeninformation vom 18.02.2011
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserer Hausverlosung!
Mit Datum 04.02.2011, Eingang bei unserem Anwalt Herrn Jurisch am 08.02.2011 hat das Ministerio de Economia y Hacienda, Loterias y Apuestas del Estado (weiterhin kurz LAE),
den Eingang der Information über den Verlosungsstopp bestätigt. LAE formuliert in diesem Schreiben u.a., daß eine Genehmigung für eine Hausverlosung für die Zeit vom 18.01.2010 bis 18.01.2011 für ein Haus in Cala Murada vorliege und, daß es zu dieser Genehmigung keine Änderungsanträge vorliegen würden.
Wie bereits mitgeteilt, liegen der LAE seit Dienstag (08.02.2011) sowohl der notarielle Änderungsantrag, als auch ein umfangreicher Schriftsatz, der die Änderungswünsche begründet, vor. In diesem Schriftsatz wird natürlich darauf verwiesen, daß die nicht erfolgte Verlosung durch die LAE, aufgrund ihres vertragswidrigen Verhaltens, zu vertreten ist.
Da mit diesem Vorgang nicht durch die Modifizierung des Verlosungsgegenstandes verbunden ist, sondern, auch Schadensersatzansprüche unsererseits, prüft die LAE die Dokumente natürlich sehr sorgfältig, auch, wenn in diesem ersten Schritt wir natürlich "nur" die schnellstmögliche Genehmigung der Änderungswünsche im Auge haben.
Entgegen unserer Hoffnung, daß wir in dieser Woche schon eine telefonische Erstinformation seitens der LAE erhalten würden, ist dies unserem Fachanwalt in dieser Woche leider nicht geglückt. Wir werden natürlich "am Ball" bleiben und sehen, daß wir schnellstmöglich eine erste Information und dann Entscheidung erhalten. Ab Montag wird unser Fachanwalt weiter telefonischen Kontakt zur LAE suchen. Sobald wir in der kommenden Woche dann eine Information erhalten, werden wir Sie sofort unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg
PS: Wir werden dieses Mail über mehrere Mail-Accounts versenden, damit wir - angesichts der Probleme mit den "Gruppen-Mails" nach Möglichkeit Alle erreichen.
24.02.2011
Zwischennachricht vom 24.02.2011
Sehr geehrte Loskäuferinnen und Loskäufer,
unser Fachanwaltsbüro hat gestern die LAE telefonisch erreichen können. Man hat den Eingang der Dokumente bestätigt und mitgeteilt, daß man diese zur Zeit prüfe.
Sobald weitere Informationen eingehen, werden wir - und damit Sie - umgehend informiert. Die am 04.02. von uns geäußerte Erwartung, daß eine Entscheidung in einem Zeitraum von rund 4 Wochen möglich sei, bleibt somit weiterhin machbar..
Mit freundlichen Grüßen aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg
11.03.2011
Telefonat mit der Lotteriegesellschaft LAE am 11.03.2011
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserer Hausverlosung,
unser Fachanwalt hat erneut telefonischen Kontakt mit der Lotteriebehörde LAE aufgenommen.
Dort hat man noch einmal bestätigt, daß man die zur Verfügung gestellten Dokumente studiere. Man sei aber leider damit im Verzug, da bei der LAE eine Reorganisation und Restrukturierung stattfinde.
Das Anwaltsbüro wird die Angelegenheit mit der notwendigen Dringlichkeit weiter bearbeiten und bei der LAE "am Ball" bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Peter Boddenberg
PS. Nachstehend das Informationsschreiben seitens unseres Fachanwaltbüros.
Estimado Sr. Boddenberg.
De conformidad con su petición le comento que nos hemos puesto en contacto con la Lae para interesarnos por la petición que efectuamos. La contestación ha sido que la están estudiando y que si se está retrasando, es en parte debido a la reorganización y reestructuración que sufre la entidad pública de Loterias y Apuestas del Estado.
En cuanto tengamos alguna noticia no dude en que se la facilitaremos con toda urgencia.
Un saludo,
Pilar Mir
DEXTRA BALEAR
Gabinete Jurídico Fiscal
c/ Guillermo de Torrella, núm.1, 2º
07003 Palma de Mallorca
08.04.2011
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserer Hausverlosung,
wir haben soeben die nachstehende Nachricht unseres Fachanwaltbüros erhalten. Seit unserer letzten Information vom 11.03., in welcher wir über die Reaktion der LAE berichteten, die mitteilte, daß die Verzögerungen dort auf Umstrukturierungs- und Umorganisationsmaßnahmen zurückzuführen seien, hat unser Fachanwaltsbüro unzählige vergebliche Telefonate mit der LAE geführt. Aus diesem Grunde wird unser Fachanwalt an die Delegacion de Gobierno einen Beschwerdebrief wegen der Verzögerungen senden. Man geht seitens des Fachanwaltsbüros davon aus, daß die Schriftform mehr Wirkung zeigen wird, als die bisherigen Telefonkontakte.
Wir hoffen zuversichtlich, daß die Beschwerde die Angelegenheit beschleunigen wird.
Mit freundlichen Grüßen aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg
Das heutige Info-Mail unseres Fachanwalt-Büros:
Estimado Sr. Boddenberg:
Realmente estamos totalmente de acuerdo con UD en lamentar el considerable retraso por parte de la LAE, en dar respuesta a nuestra petición ( pese a las numerosas llamadas telefónicas realizadas). Ante esta situación, el próximo lunes, siempre que UD. esté de acuerdo, entraremos un escrito en la Delegación de Gobierno instando a que agilicen el procedimiento y denunciando el retraso. Consideramos que es mejor hacerlo por escrito ya que por desgracia, por teléfono no ha sido muy efectivo.
Atentamente
Pilar Mir
DEXTRA BALEAR
Gabinete Jurídico Fiscal
c/ Guillermo de Torrella, núm.1, 2º
07003 Palma de Mallorca
Tno. 971-722892 Fax. 971 721804
Aktuelle Information vom 21.04.2011
Sehr geehrte Loskäuferinnen und Loskäufer,
wie mit unserem letzten Mail mitgeteilt, hat unser Fachanwalt, Herr Sainz de Baranda, das Beschwerdeschreiben erstellt und dies ist mit Eingangsstempel vom 14.04. an die Delegación de Gobierno, der lokalen Vertretung der Zentralregierung, überreicht worden. Zusätzlich hat er versucht mit der LAE einen Termin zu vereinbaren, da sicherlich ein direktes Gespräch erfolgreicher sein wird. Leider ist der dafür zuständige "jefe de servicio" (Betriebs-/Dienstleistungs-Chef) bis zum 26.04. in Urlaub. Herr Sainz de Baranda wird sich nach Ablauf dieses Termins schnellstmöglich um einen persönlichen Termin bemühen.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und hoffen, daß die geschilderten Maßnahmen bald zu einer Entscheidung führen.
Herzliche Grüße aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg
Das Mail des Fachanwaltes (Bedauerlicherweise konnte Jorge (Sainz de Baranda) keine Termin bei der LAE wahrnehmen. Der "Jefe de Servico" bearbeitet persönlich das Thema und hat bis zum 26. April Urlaub.)
Estimado Sr. Boddenberg:
Lamentablemente y pese a nuestra insistencia no será posible que Jorge mañana pueda realizar una visita a la Lae. La explicación es que el Jefe de Servicio que lleva personalmente este tema se encuentra de vacaciones y no regresa hasta el día 26 de abril.
Un cordial saludo
Pilar Mir
DEXTRA BALEAR
Gabinete Jurídico Fiscal
c/ Guillermo de Torrella, núm.1, 2º
Informationen Stand 09.05.
Liebe Loskäuferinnen und Loskäufer,
wir hatten Ihnen ja in den beiden letzten Mails mitgeteilt, dass wir wegen der zögerlichen Bearbeitung durch die LAE Beschwerde eingelegt haben und weiterhin versucht haben, einen Termin mit dem laut LAE zuständigen „jefe de servicio“ zu bekommen, was zunächst an dessen Urlaub gescheitert ist.
Am vergangenen Freitag haben wir mit unserem Fachanwalt, Herrn Jorge Sainz de Baranda, die augenblickliche Situation noch einmal ausführlich besprochen. Die zögerliche Bearbeitung durch die LAE ist, wie man bei objektiver Betrachtung nachvollziehen kann, damit zu erklären, dass sie ja selbst durch ihr vertragswidriges Verhalten durch die bekannten Fehlinformationen Verursacher der Situation ist.
Wir haben uns daher entschlossen, uns direkt an die vorgesetzte Behörde, den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium (Secretario de Estado de Hacienda y Presupuestos) zu wenden und diesem die Angelegenheit vorzutragen. Dieses Schreiben wird in der kommenden Woche dort eingereicht werden.
Zusätzlich wird Herr Sainz de Baranda aber weiter versuchen, dass Gespräch mit der LAE direkt zu führen und daher für seinen nächsten Madrid-Aufenthalt versuchen, einen Termin zu vereinbaren.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung, wie bisher, zeitnah informieren.
Wir haben selbst, wie Sie sich denken können, ein außerordentlich großes Interesse an einer schnellen Entscheidung. Obwohl wir Alles, was uns möglich ist unternehmen, bleibt letztendlich die Tatsache bestehen, dass wir von der LAE / dem Ministerium abhängig sind.
Mit freundlichen Grüßen aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg
PS: Es wäre hilfreich, wenn Sie uns per Mail Ihre Bereitschaft, an einer modifizierten Verlosung teilzunehmen, mitteilen. Das ist kein Hinderungsgrund später doch für eine Rückzahlung zu optieren, wenn Ihnen die Verlosungsbedingungen nicht zusagen. Wir sind zwar davon überzeugt, dass unser Vorschlag immer noch sehr reizvoll für Sie ist, aber natürlich müssen Sie, sobald er genehmigt ist, diesen erst einmal zur Kenntnis nehmen.
Informationen Stand 03.07.2011
Liebe Loskäuferinnen und Loskäufer,
leider geht die Angelegenheit nur sehr zäh voran. In Deutschland ist es ja hinlänglich bekannt, daß der Umgang mit Behörden teilweise sehr zeitaufwendig und schwierig ist. Wie man sieht, ist es hier in Spanien nicht anders.
Immerhin hat mir unser Fachanwalt, Herr Sainz de Baranda, jetzt mitgeteilt, daß er bis Mitte Juli einen Termin bei der LAE und/oder Staatssekretär haben wird, also innerhalb der nächsten 2 Wochen. Sobald der Termin feststeht, werde ich ein weiteres kurzes Mail mit der Info senden, an welchem Tag und in welcher(n) Behörde(n) der Termin sein wird. Sobald Herr Sainz de Baranda von der Dienstreise zurück ist, werde ich darüber berichten können und hoffe, daß das persönlichen Gespräch eine konstruktive Lösung in Aussicht stellt. Unabhängig davon, haben die Behörden natürlich die Schreiben zur Bearbeitung vorliegen.
Hier geht es zum PDF Dokument
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Peter Boddenberg
PS: In Einzelfällen bekomme ich (auch massive) Rückforderungswünsche.
Wie Sie aus den diversen zur Verfügung gestellten Dokumenten
haben ersehen
können, haben wir alles Erdenkliche unternommen,
damit eine seriöse und
korrekte Hausverlosung durchgeführt werden kann.
Dazu gehört z.B. unter anderem, daß wir dafür € 163.350 an
Genehmigungsgebühren eingezahlt haben. Das sind nun sicherlich
keine
"Peanuts", insbesondere nicht für uns als Privatpersonen.
Daß dann ausgerechnet die Genehmigungsbehörde mit der Verbreitung
falscher
Informationen gegen uns agiert, damit konnten wir nicht rechnen.
Wir können
es nicht hinnehmen, wie Sie verstehen sollten,
daß wir uns vor diesem Hintergrund quasi enteignen lassen sollen
und damit
unsere mühsam aufgebaute Altersversorgung verlieren.
Mit den beantragten Modifikationen wird den Loskäufern
immer noch eine
attraktive Gewinnmöglichkeit geboten und die Möglichkeit
eingeräumt, die
Losgelder zurück zu erhalten, wenn man an der neuen
Verlosung nicht
interessiert ist. Wie mehrfach geschrieben, bedarf dies
aber einer
Genehmigung!
Sie können sich sicherlich
vorstellen, daß wir in unserer Situation noch
mehr als jeder einzelne Loskäufer an neuen Informationen und
Fortschritt in
der Angelegenheit interessiert sind.
Die Situation, mit der Abhängigkeit von Dritten, deren Zielsetzung
für uns
nicht durchschaubar ist, ist für uns sehr belastend.
Wie im letzten Mail mitgeteilt, haben wir den Staatssekretär
mittlerweile
angeschrieben (siehe beigefügtes Dokument mit dem Eingangsstempel
des
Gobierno - es geht hierbei nicht um den Inhalt sondern "lediglich"
um die
Information, daß das Dokument eingereicht wurde). Um die
Angelegenheit zu
beschleunigen, habe ich unseren Fachanwalt gebeten, neben der LAE
auch einen Termin mit dem
Staatssekretär zu vereinbaren und die Angelegenheit persönlich
zu
besprechen.
Wenn Sie Fragen haben sollten. mailen Sie bitte.
Informationen Stand 22.7.2011
Termin mit der LAE
Liebe Loskäuferinnen und Loskäufer,
mit der Lotteriegesellschaft LAE konnte für die kommende Woche Donnerstag, den 28. Juli, endlich ein Gesprächstermin in Madrid vereinbart werden.
Dieser Termin wird von unserem Fachanwalt, Herrn Jorge Sainz de Baranda, sowie von mir wahrgenommen.
Vom Ergebnis dieses Termines wird es abhängen, ob eine Terminvereinbarung mit der vorgesetzten Behörde, dem Wirtschaftsministerium bzw. dem zuständigen Staatssekretär, noch erforderlich sein wird.
Wir hoffen natürlich, daß in einem persönlichen Gespräch angesichts der Faktenlage ein wirklicher Fortschritt erzielt werden kann.
Ende der kommenden Woche werden wir das Ergebnis dieses Gespräches per Mail mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg
Informationen Stand 2.8.2011
Termin mit der LAE am 28. Juli
Liebe Loskäuferinnen und Loskäufer,
am vergangenen Freitag haben unser Fachanwalt, Herr Sainz de Baranda, und ich den Termin bei der LAE in Madrid wahrgenommen.
Wir haben den beiden Herren der LAE unsere Argumente noch einmal mündlich vorgetragen, die ja schon schriftlich mitgeteilt worden waren.
Im Kern ging es dabei darum, daß das Scheitern der Verlosung auf die vertragswidrige - und obendrein noch falsche -
Informationspolitik der LAE zurück zu führen ist. Erwartungsgemäß haben die Herren der LAE dem nicht zugestimmt und sind auf das Thema nicht weiter eingegangen.
Eine Zustimmung wäre ja auch ein Schuldeingeständnis gewesen, daß nicht nur die sofortige Genehmigung der Modifzierung der Verlosung zur Folge gehabt hätte, auch hätten wir daraus sofort Schadensersatzansprüche ableiten können.
Andererseits haben Sie dann doch einen Vorschlag unterbreitet, wie man zu der Genehmigung der modifizierten Verlosung kommen könne. Noch einmal zur Erinnerung: Bei den beantragten Modifizierungen geht es im wesentlichen a) um eine Teilverlosung des Hauses (1/4 Anteil) und b) um die Einräumung der verzinsten Erstattungsmöglichkeit für die Loskäufer, die an einer modifizierten Verlosung nicht teilnehmen möchten. Der Gewinn des 1/4 Hausanteiles hat natürlich den Verkauf des Hauses zur Folge.
Den konkreten Vorschlag können wir leider an dieser Stelle noch nicht vorstellen, da die Herren von der LAE dies noch mit dem Wirtschaftsministerium (Staatssekretär) besprechen wollen. Dies scheint aber ein rein formaler Akt zu sein. Wichtiger ist es für uns die Durchführbarkeit und Konsequenzen dieses Vorschlages zu bedenken, bevor wir diesen veröffentlichen. Für die Loskäuferinnen und Loskäufer sind in diesem Zusammenhang eher die Inhalte der modifzierten Verlosung - wie geschildert - von Interesse.
Die Information zu dem Termin bei der LAE kommt erst heute, da ich mit unseren beiden Anwälten, Herrn Sainz de Baranda und Herrn Mirko Jurisch, diesen Vorschlag besprechen wollte und hoffte dafür einen Gesprächstermin benennen zu können. Da besteht nun das Problem, daß im Ferienmonat August dieser Termin nicht mehr zustande kommt. Eine Rückmeldung der LAE aus dem Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium erfolgt aus dem gleichen Grunde nicht mehr im August.
Vielleicht war es ja kein Zufall, daß erst Ende Juli, so kurz vor dem Hauptferienmonat, dieser Termin zustande kam.
Wir bedauern diese Verzögerung sehr, die insbesondere auch uns hart trifft, die wir auf eine baldige Lösung warten.
Aus diesem Grunde müssen wir Sie bitten, sich bis Anfang September zu gedulden. Wir werden dann schnellstmöglich über den aktuellen Sachstand berichten.
Mit freundlichen Grüßen aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg
Informationen Stand 21.09.2011
Liebe Loskäuferinnen und Loskäufer,
in der Zwischenzeit ist eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums eingegangen, in welcher eine Modifizierung der Verlosung abgelehnt wurde, unter anderem mit der Begründung, dass damit die Rechte der Loskäufer verletzt würden. Dabei wird wie schon durch die LAE nicht darauf eingegangen, dass alleine schon durch die vertragswidrige Publikation der LAE zunächst unsere Rechte verletzt wurden. Abgesehen davon, dass die am 26.02.2010 im Internet verbreitete Information falsche Informationen enthalten hat, ist die Tatsache, dass die Genehmigungsbehörde von einem Loskauf abrät und stattdessen den Loskauf der eigenen Institution empfiehlt, eine grobe Vertragsverletzung.
Um unsere Rechte zu wahren, werden wir innerhalb der Einspruchsfrist, die am 29. September endet, unseren Einspruch beim zuständigen TRIBUNAL SUPERIOR DE JUSTICIA de MADRID einlegen. Dabei werden wir natürlich auf die Vertragsverletzungen der LAE detaillierter eingehen. Dies wird wahrscheinlich der erste Schritt eines jahrelangen Gerichtsprozesses sein, denn wir werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das Unrecht angehen, dass uns von einer staatlichen Behörde angetan wurde. Sollte es nicht gelingen dies mittels der spanischen Justiz zu erreichen, werden wir den Weg bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.
Dies bedeutet folgendes:
- Solange LAE und das Wirtschaftsministerium auf einer Verlosung des Hauses bestehen, kann eine Rückzahlung von Losgeldern nicht erfolgen!
- Wir werden diese Verlosung natürlich wegen der groben Vertragsverletzungen der LAE, und den sich daraus ableitenden negativen Konsequenzen für uns, nicht durchführen.
- In dieser Situation bitten wir von weiteren Aufforderungen zur Rückzahlung abzusehen, die aus den vorgenannten Gründen derzeit nicht möglich sind.
Wir möchten unseren Loskäuferinnen und Loskäufern diesen jahrelangen Prozess und damit ein jahrelanges Warten auf die Rückerstattung der Losgelder nicht zumuten. Daher haben wir uns entschlossen, ohne dass wir damit auf unsere Rechte gegenüber der LAE / Wirtschaftsministerium verzichten, den Vorschlag der LAE vom 28. Juli aufzugreifen, der vorsieht, dass alle Loskäuferinnen und Loskäufer der Modifizierung (also Teilverlosung oder alternativ Rückzahlung der Losgelder) zustimmen. Weil dieser Weg sehr schwierig ist, haben wir diese Möglichkeit bislang zurück gestellt. Nach dem Schreiben des Wirtschaftsministeriums sehen wir aber gegenüber dem Gerichtsweg hier die einzige Möglichkeit, dennoch zu einer schnelleren Entscheidung zu kommen.
Unser Fachanwalt, Herr Sainz de Baranda, wird diesen Lösungsvorschlag der LAE baldmöglichst mit dieser besprechen, damit Ihnen der entsprechende Vorschlag schnellstmöglich zur Entscheidung vorgelegt werden kann.
Liebe Loskäuferinnen und Loskäufer, wir bedauern sehr, dass wir wieder nichts Konkretes berichten können. Ohne dass wir Ihren finanziellen Einsatz schmälern wollen, so bedenken Sie bitte, dass für uns eine weit schwierigere wirtschaftliche Situation besteht. Daraus leitet sich unser eigenes Interesse an einer schnellen Entscheidung ab. Leider ist unser Einfluss, die Angelegenheit zu beschleunigen, wie Sie in den letzten Monaten gesehen haben, mehr als begrenzt
Herzliche Grüße aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg