Aktuelles
Info vom 13.10.2011
Liebe Loskäuferinnen und Loskäufer,
nach aktueller Rücksprache mit unseren Anwälten, Herrn Jorge Sainz de Baranda aus Palma de Mallorca und Herrn Mirko Jurisch aus Manacor, können wir einen Zeitrahmen für die von der LAE vorgeschlagenen Lösung für die Modifizierung vorlegen.
Für diejenigen, die eine Rückzahlung ihrer Losgelder wünschen, erhöhen wir den Zinssatz auf zeitgemäße 3 %. Allerdings empfiehlt sich, wegen der außerordentlich hohen Gewinnchance, die Teilnahme an der Verlosung von ¼ Haus. Natürlich wäre es zweckmäßiger, wenn statt der Verlosung eines Hausanteiles ein Bargewinn angeboten würde. Dies ist aber nicht möglich, weil dies gegen das Lotteriemonopol der LAE verstoßen würde.
Die Konsequenz des Gewinnes eines viertel Hauses ist, dass das Haus schnellstmöglich veräußert wird. Dazu wird, unverzüglich nach der Verlosung, ein Treffen mit der Gewinnerin / dem Gewinner stattfinden, wo die Einzelheiten des Verkaufes abgestimmt werden. Dabei gilt verständlicherweise, dass ein niedrigerer angesetzter Preis einen schnelleren Verkaufserfolg verspricht, als dies ein höherer Preis ermöglichen würde.
Der sich aus dem Verkauf des Hauses ergebende ¼ - Anteil wird in etwa in der Größenordnung von (für den Gewinner steuerfreien) € 150.000 liegen. Wenn wir nun davon ausgehen, dass rund 10 % der Loskäufer (= 167 von 1.668) für die Rückzahlung der Losgelder optieren, so liegt die Gewinnchance für 1 Los bei 1 : 1.500 und für die Besitzer von 2 Losen schon bei etwa 1 : 750!!!
Dies ist eine Gewinnchance, die einzigartig ist und sich in der Form wahrscheinlich nie mehr ergeben wird.
Wir bitten um Ihre Zustimmung und Rücksendung der als Anlage beigefügten „Modifizierungsvereinbarung“. Mit dieser Erklärung sorgen Sie nicht nur dafür, dass ein jahrelanges Warten für Sie und uns unterbleibt, sie nutzen auch eine riesige Gewinnchance.
Diese Zustimmung erbitten wir schnellstens, spätesten bis 31. Oktober 2011. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Antwort vorliegt, werden wir dies als Zustimmung werten.
Um zu gewährleisten, dass alle Loskäuferinnen und Loskäufer diese Information erhalten, werden wir
- diese Information mittels der Adressdatei versenden, wobei die Adressdatei in 20er-Gruppen aufgeteilt wurde, um die Probleme, der Nichtzustellung von „Massenmails“ zu vermeiden,
- jede Loskäuferin und Loskäufer zusätzlich individuell per Mail informieren und
- erfolgt die Veröffentlichung auf den offiziellen Informationsseiten, den Homepages www.gewinnechalet.eu bzw. www.ganaunchalet.eu.
Wir werden während des Eingangs Ihrer Erklärungen die Dokumentation für die LAE vorbereiten, so dass in den ersten November-Tagen diese komplettiert der LAE zugestellt wird. Die LAE wird dann im Rahmen eines „Verwaltungsaktes“ ihre schriftliche Zustimmung zu der Modifizierung erteilen. Wenn wir dafür einen Zeitraum von 4 – 6 Wochen veranschlagen, bedeutet dies, dass die Verlosung (und die Rückzahlung der Losgelder, soweit gewünscht) noch vor Weihnachten erfolgen kann.
Die Verlosung erfolgt öffentlich (Präsenz von TV / Presse) bei dem dafür vorgesehenen Notar, Herrn Victor Alonso-Cuevillas Fortuny, in Palma de Mallorca.
Bitte geben Sie Ihre Zustimmungserklärung und helfen so, eine jahrelange „Hängepartie“ zu vermeiden.
Herzliche Grüße aus Mallorca
Elke und Peter Boddenberg
PS: Mailkontakt: info@ganaunchalet.eu